„Allgemeine Geschäftsbedingungen“
„Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pferde-Fahr-Service“
1. Übergabe
1.1 Der Anhänger wird dem Mieter gereinigt und desinfiziert übergeben.
1.2 Der Mieter erhält den Anhänger am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
1.3 Bei Bedarf erhält der Mieter eine Einweisung (Anhängervorrichtung und deren Benutzung sowie allgemeine Verhaltensweisen).
1.4 Der Anhänger wird in verkehrssicherem Zustand übergeben.
1.5 Vorhandene Mängel/Schäden, die nicht dem verkehrssicheren Zustand
entsprechen, werden dem Mieter mitgeteilt und im Vertrag extra
dokumentiert.
So können vorhandene Mängel von eventuell neuen, durch den Mieter verursachten Schäden unterschieden werden.
2. Rückgabe
2.1 Der Mieter übergibt den besenrein gesäuberten Anhänger am vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit.
2.2 Bei rechtzeitiger Übergabe bleibt der Mietpreis unverändert. Sollte
sich insofern der Rückgabetermin verschieben, so wird dies dem
Vermieter
mitgeteilt.
2.3 Bei verspäteter Rückgabe wird ein Aufschlag erhoben. Dieser beträgt ab der ersten Stunde Verspätung eine Tagesmiete.
2.4 Der Zustand des Anhängers wird bei der Übergabe überprüft.
Eventuell neu entstandene Schäden werden anhand der bei der Übergabe
festgestellten
Mängel/Schäden festgestellt.
2.5 Der Mieter haftet immer für entstandene Mängel/Schäden, auch wenn Dritte als Verursacher anzunehmen sind.
3. Mietpreis
3.1 Der Mietpreis ist bei Übergabe des Anhängers an den Vermieter fällig.
3.2 Entstandene Zusatzkosten, wie sie bei der Übergabe eines
ungereinigten Anhängers, bei Überschreiten der Leihfrist und/oder durch
entstandene
Mängel/Schäden entstehen, werden in Rechnung gestellt.
3.3 Für längere Mietzeiten stehen Ihnen Sonderpreise zur Verfügung, die wir auf Anfrage gern mitteilen.
3.4 Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden beträgt 50 Mio. Euro.
4. Schriftliche Rechnung
4.1 Der Betrag für schriftliche Rechnungsstellung beträgt 5 Euro.
5. Haftung des Vermieters
5.1 Der Vermieter haftet für Schäden, die der Mieter erleidet, nur bei
grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung durch ihn oder
seine
Erfüllungsgehilfen.
5.2 Steht der gemietete Anhänger dem Mieter zum vereinbarten
Übergabetermin nicht zur Verfügung,
sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparatur oder wegen
sonstiger, nicht vorhersehbarer Umstände, haben somit beide
Vertragspartner
das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.
5.3 Im Falle eines Rücktritts aus oben genannten Gründen erhält der Mieter die geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.
5.4 Ein Rücktritt vonseiten des Mieters ist ausgeschlossen, wenn der
Vermieter ein gleichwertiges oder höherwertiges Ersatzfahrzeug zur
Verfügung
stellt.
5.5 Weitere Ansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen, soweit
der Vermieter den Ausfall nicht wegen Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit zu
vertreten hat.
6. Haftung des Mieters
6.1 Der Mieter wurde darauf hingewiesen, dass er sich bei einem
gegebenenfalls vorhandenen Verursacher des Schadens schadlos halten
kann.
6.2 Reichen die hinterlegten Gelder zur Begleichung aller entstandenen
Kosten nicht aus, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter für diese
Kosten.
7. Mindestalter
7.1 Der Führerschein und ein Ausweisdokument sind bei der Übergabe des Anhängers vorzulegen.
8. Auslandsfahrten
8.1 Reisen in die benachbarten europäischen Länder sind nach Absprache möglich.
9. Reinigungsgebühren
9.1 Hat der Mieter die Reinigungsarbeiten nicht ausgeführt, so werden zusätzliche Kosten in Höhe von 20 Euro erhoben.
10. Reservierung und Rücktritt
10.1 Die Reservierung eines Anhängers für einen bestimmten Termin ist
verbindlich. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter sind abhängig
vom
Zeitpunkt der Bekanntgabe an den Vermieter die folgenden Anteile der
vereinbarten Mietkosten zu zahlen:
- weniger als fünf Tage vor dem vereinbarten Mietzeitpunkt = 100% vom vereinbarten Mietpreis
11. Schäden am Fahrzeug
11.1 Reparaturen darf der Mieter nur nach Abstimmung mit dem Vermieter ausführen lassen.
11.2 Widerrechtliche Veränderungen am Mietobjekt werden von einer Fachwerkstatt reguliert und dem Mieter in Rechnung gestellt.
12. Kenntnisnahme und Einverständniserklärung
12.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
sind auf der Rückseite des Vertrages abgedruckt. Der Mieter erklärt
sich
bei Vertragsabschluss nach Kenntnisnahme mit allen Punkten
einverstanden und erkennt die AGB als Grundlage des Vertrages durch
seine
Unterzeichnung an.
13. Salvatorische Klausel
13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke
finden,
so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt
werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur
Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung in Kraft treten,
die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die
Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses
Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
- Stand 01/2018 -
Pferdefahrservice - AGB
1. Pferdefahrservice
1.1 Leistungen Der Transport von Pferden erfolgt gemäß HGB.
Der Transporteur hilft dem Auftraggeber, ein- oder zwei Pferde zwischen
zwei oder mehr Orten, zu transportieren. Für das Ver- und Entladen ist
der Auftraggeber oder eine vom Auftraggeber bestimmte Person zuständig,
niemals der Transporteur. Transportaufträge durch Neukunden bedürfen
unbedingt der Schriftform und einer Anzahlung bzw. der Barzahlung bei
Übergabe des /der Pferde. Die Säuberung und Desinfizierung des
Anhängers übernimmt der Transporteur.
1.2 Kosten Die Transportkosten setzen sich aus einer
Anhängerpauschale und einem Kilometerbetrag zusammen. Fahrtkosten: 0,60
€ je km plus der Anhängerpauschale von 15 €. Die Fahrtkosten werden ab
Freising/Untergartelshausen berechnet. Der Preis für Verladekosten
beträgt ab der angefangenen 2. Stunde 25 € je weiterer angefangener
Stunde. Sollte sich Ihr Pferd trotz aller Bemühungen einem Transport
widersetzen, wird die Leerfahrt und die Verladezeit in voller Höhe in
Rechnung gestellt.
1.3 Haftung des Transporteurs Seit dem 01. Juli 2000 ist nach
nationalen und internationalen Bestimmungen der Equidenpass das
Begleitdokument Ihres Pferdes, welches bei jedem Transport mit geführt
werden muss. Es obliegt der Verantwortung des Auftraggebers, dieses
Papier mit auf den Transport zu geben. Bei durch diesbezügliche
Kontrollen verhängte Strafen, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.
Der Transporteur haftet zwischen Verladeort und Abladeort in keinem
Fall für mögliche Personen- und Sachschäden, auch nicht für Schäden des
Auftraggebers aufgrund grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Vertragsverletzung durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen. Dieser
Haftungsausschluss gilt auch für die Haftung der Erfüllungsgehilfen.
Alle Risiken des Transports gehen ausschließlich zu Lasten des
Auftraggebers. Stehen Fahrzeug und/oder Anhänger zum vereinbarten
Termin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen
langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände,
hat der Transporteur das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle
des Rücktritts erhält der Auftraggeber seine bis dahin geleisteten
Zahlungen unverzüglich zurück. Kosten oder negative Folgen, die dem
Auftraggeber durch diesen Rücktritt entstehen, gehen zu Lasten des
Auftraggebers, sie können dem Transporteur nicht in Rechnung gestellt
werden. Der Auftraggeber erkennt an und bestätigt ausdrücklich, dass
der Transporteur bei Unfällen, in Unglücksfällen sowie bei einfacher
Fahrlässigkeit keine Haftung für die transportierten Pferde übernimmt
oder dem Auftraggeber sonst entstehende Kosten ersetzt. Dies gilt
insbesondere bei Schäden, die auf Grund des Verhaltens Dritter
entstanden sind. Für Kosten und/oder Nachteile während des Transports,
die dem Auftraggeber oder Nutznießern z. B. auf Grund von Unfällen,
Unglücksfällen oder sonstigen Umständen (z. B. Zeitverzögerungen)
entstehen, haftet der Transporteur nicht.
2. Kenntnisnahme und Einverständniserklärung
Der Auftraggeber erklärt sich bei Vertragsabschluss nach
Kenntnisnahme mit allen Punkten einverstanden und erkennt die AGB als
Grundlage des Vertrages durch seine Unterzeichnung an.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder
teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag
eine Lücke finden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene
Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt,
was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck
dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht
hätten.
|
|
|
|
Pferde-Anhängerverleih-Strobl
Adresse:
Dukatenweg 17
85354 Freising / Untergartelshausen
Telefon:
08161 / 68796
Handy:
0178 / 7107886
Mail:
pferdeanhaengerverleih-strobl@arcor.de
Viel Vergnügen
|
Das Rechtliche muß sein !
|
|
|
|